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Ratgeber · Recht

Abmahnfallen auf Websites – und wie du sie schließt.

Die meisten Abmahnungen treffen nicht die großen Konzerne, sondern kleine Betriebe mit Websites, die jahrelang niemand angefasst hat. Die gute Nachricht: Die häufigsten Fallen lassen sich in einem Nachmittag schließen.

Von Michael Siefert · Stand: September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Impressum fehlt oder ist unvollständig

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – seit Mai 2024 der Nachfolger von § 5 TMG. Pflicht sind unter anderem Name und Anschrift, eine schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail), gegebenenfalls Register und Registernummer, Umsatzsteuer-ID sowie bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln. Das Impressum muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

2. Google Fonts, direkt von Google geladen

Lädt deine Website Schriften direkt von Google-Servern, wird die IP-Adresse jedes Besuchers an Google übertragen. Das Landgericht München I hat dafür am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen – danach rollte eine Welle von Forderungsschreiben durchs Land. Die Lösung ist einfach: Schriften auf dem eigenen Server ablegen. Auf allen meinen Seiten ist das Standard.

3. Cookie-Banner ohne echte Wahl

Für Cookies und Tracking, die nicht technisch notwendig sind, brauchst du eine Einwilligung nach § 25 TDDDG (früher TTDSG). Voreingestellte Häkchen reichen nicht, das hat der BGH 2020 bestätigt (Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16). „Ablehnen“ muss so leicht sein wie „Akzeptieren“, und Tracking darf erst nach dem Klick starten. Am elegantesten: gar kein Tracking, das eine Einwilligung braucht – dann braucht es auch keinen Banner.

4. Datenschutzerklärung fehlt oder passt nicht

Die Datenschutzerklärung muss beschreiben, was deine Seite tatsächlich tut (Art. 13 DSGVO): Hosting, Kontaktformular, eingebundene Karten oder Videos, Analyse-Tools. Ein Generator-Text, der nicht zur Seite passt, hilft wenig. Eingebettete Google-Maps- oder YouTube-Inhalte sollten erst nach einem Klick laden.

5. Bilder ohne Nutzungsrechte

Ein Foto aus der Google-Bildersuche, ein Stadtplanausschnitt, ein Logo eines Herstellers: Urheberrechtsverstöße gehören zu den teuersten Abmahnungen. Nutze eigene Fotos oder Bilder mit klarer Lizenz – und bewahre den Nachweis auf.

6. Barrierefreiheit und neue Pflichten

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und andere Verbraucher-Angebote grundsätzlich barrierefrei sein. Ob Mitbewerber hier abmahnen können, ist noch umstritten – die Marktüberwachung kann aber Bußgelder verhängen. Mehr dazu im BFSG-Ratgeber. Übrigens: Der früher vorgeschriebene Link zur EU-Online-Streitschlichtungsplattform ist seit der Abschaltung der Plattform im Juli 2025 nicht mehr nötig.

Hinweis: Dieser Text ist eine praktische Orientierung aus Sicht eines Webdesigners, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bitte eine Kanzlei, deine Kammer oder deinen Verband.

Abmahnung erhalten – was tun?

  1. Nicht ignorieren – die Fristen sind kurz, danach droht eine einstweilige Verfügung.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben: Beigelegte Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst.
  3. Prüfen lassen: Ist der Absender berechtigt? Stimmt der Vorwurf? Ist die Forderung angemessen?
  4. Den Fehler beheben – sofort, unabhängig vom Ausgang.

Schnell-Check für deine Website

  • Impressum und Datenschutz von jeder Seite erreichbar und aktuell
  • Keine Schriften, Skripte oder Karten, die ohne Zustimmung von fremden Servern laden
  • Cookie-Banner nur, wenn nötig – und dann mit gleichwertigem „Ablehnen“
  • Für jedes Bild die Quelle bzw. Lizenz
  • Bei Onlineshops: Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Barrierefreiheit

Häufige Fragen

Was kostet eine Abmahnung wegen des Impressums?

Das hängt vom Absender und vom Streitwert ab – meist werden Anwaltskosten im drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich gefordert. Deshalb lohnt es, das Impressum vorher zu prüfen.

Sind Google Fonts noch ein Problem?

Nur, wenn sie direkt von Google-Servern geladen werden. Lokal eingebundene Schriften sind unproblematisch.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur, wenn deine Seite Cookies oder ähnliche Techniken nutzt, die nicht technisch notwendig sind – etwa für Tracking oder Werbung. Ohne solche Dienste brauchst du keinen.

Brauche ich noch den Link zur Online-Streitschlichtung?

Nein. Die EU-Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Hinweise zur Verbraucherschlichtung nach dem VSBG können für größere Unternehmen weiter nötig sein.

Lass uns über deine Website sprechen.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten per Video, ohne Verkaufsdruck. Danach weißt du, was sinnvoll ist und was es kostet – feste Summe, keine Stundenzettel.